Eigentlich bin ich froh über die Kunde die die Zeitung Blick da verbreitet. Früher mussten die Gemeinden in Tessiner Tälern in der Nähe der Flussbetten Schilder aufstellen, die vor dem Tod durch Ertrinken warnten. Heute schliesst sich der Lebenskreis und der Staat will mit "Freie Liebe verboten - Schildern" bereits vor einem potentiellen Zeugungsakt einschreiten. Das ist Prävention in Vollendung.
Bei so viel Sonne können die Hormone - ob im Gemeindebüro oder im Freien - ernsthaft in Wallung geraten. Ich habe mich bereits kundig gemacht, wie die Strafe lautet, würde ich mich im Freien verlustieren. Der Tatbestand erfüllt ein "öffentliches Ärgernis" und/oder eine "sexuelle Belästigung". Wobei bei der sexuellen Belästigung diese in diesem Fall durch die Beteiligten erwünscht ist. Nur unbeteiligte Dritte können sich dadurch sexuell belästigt fühlen. Dennoch wirft das Thema weitere Fragen auf und kann zum Juristenfutter werden. Kann man dieses Sittenvergehen als Ordnungsbusse abhandeln oder droht gar eine Verzeigung? Wer hat die Busse zu bezahlen? Der Mann oder die Frau? Und bei gleichgeschlechtlichen Paaren? Die ältere oder die grössere Person? Oder gibt es hier gar eine Solidarhaftung und alle Beteiligten müssen die Zeche zahlen? Handelt es sich bei den Verbotsschildern um sogenannte Verkehrsschilder, obwohl man gerade diesen unterbinden will?
Es gibt aber auch Vorteile bei der Liebe im Freien, welche leider nicht genannt wurden. Um nur einige zu nennen: Es wird kein eigener Haushalt benötigt, allfällige menschliche Verschmutzungen sind 100% biologisch abbaubar und sollte es zu einer Niederkunft kommen, freut sich sogar unsere angeschlagene AHV.
Der nächste Winter kommt bestimmt, dann wird das Thema vom Tisch beziehungsweise aus dem Tal sein und wir können uns weiteren schwerwiegenden Themen annehmen. "Belästigen" sie zwischenzeitlich doch wieder mal ihren Partner (aber bitte in den eigenen vier Wänden und mit gezogenen Vorhängen).
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